Bewerbung für den Seiteneinstieg als Lehrer/in in Sachsen
Wie bereits in meinem letzten Blogbeitrag angekündigt, werde ich euch in meinem aktuellen Beitrag über meine Bewerbung für den Seiteneinstieg als Lehrerin an einer weiterbildenden Schule in Sachsen berichten. Ihr erfahrt, was es dabei zu beachten gilt und wie die Abläufe in Sachsen gestaltet sind. Ich berichte dabei mit meinem Wissensstand und aus meiner Erfahrung, die ggf. an einigen Stellen Lücken aufweisen können. Außerdem: Da Bildung ja bekannterweise Ländersache ist, lässt sich der beschriebene Ablauf nicht pauschal auf andere Bundesländer übertragen. Wenn ihr euch für den Seiteneinstieg in einem anderen Bundesland interessiert, dann informiert euch einfach über die Internetauftritte der Kultusministerien eures Bundeslandes, über die jeweiligen Modalitäten.
Grundsätzliches
Für die Bewerbung auf ein Lehreramt in Sachsen gibt es grundsätzlich zwei Zeitfenster, die für Seiteneinsteiger/innen gleichermaßen wie für grundständig ausgebildete Lehrer/innen gelten. Diese beiden Zeitfenster beziehen sich jeweils auf den Beginn des Schuljahres bzw. des Schulhalbjahres. Für den Einstieg zum Schuljahresbeginn beginnt der Bewerbungszeitraum Ende März bzw. Anfang April. Die Einstellung der grundständig ausgebildeten Leher/innen erfolgt dann zum 1. August. Die Einstellung im Seiteneinstieg erfolgt zum 1. November. Auf die Gründe, warum das so ist, werde ich später noch eingehen. Die Einstellung zum Halbjahr erfolgen dann äquivalent zum 1. Februar bzw. zum 1. Mai. Das Bewerbungsverfahren dafür startet Ende September/ Anfang Oktober. Über die konkreten Startzeiten für die Bewerbungen könnt ihr euch auf der Infoseite des sächsischen Kultusministeriums (SMK) unter https://lehrer-werden-in-sachsen.de/bewerbungsportal/ informieren.

Quelle: Screenshot der Infoseite für Bewerber/innen des SMK
Ablauf
Der eigentliche Bewerbungsprozess für den Einstieg der Lehrer/innen in Sachsen läuft dann in mehreren, zeitlich gestaffelten Schritten ab:
- Einreichen der Bewerbungsunterlagen über das Online-Bewerbungsportal (Zeitraum ca. 4-5 Wochen)
- Einstellungsverfahren für Bewerber/innen mit grundständiger Lehrausbildung (Zeitraum ca. weitere 4 Wochen)
- Einstellungsverfahren für Bewerber/innen im Seiteneinstieg
- Prüfung der Eignung als Bewerber/in
- Einladung zum Bewerbungsgespräch durch die Schulen
- ggf. Einstellungsangebot
Zu berücksichtigen ist dabei, dass alle offenen Stellen zunächst vorrangig mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften („Bewerbergruppe Liste A1“) besetzt werden. Nur wenn Stellen nicht durch grundständig ausgebildete Lehrkräfte besetzt werden können, werden alternativ die Bewerbungen von Seiteneinsteiger/innen geprüft. Deshalb entsteht für alle Seiteneinsteiger/innen nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist eine etwa einmonatige Wartepause. Während dieser Wartepause wird jedoch durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) bereits die grundsätzliche Eignung als Lehrkraft im Seiteneinstieg überprüft. Grundlage dafür ist die aktuell gültige Lehrer-Qualifizierungsverordnung. (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18648-Lehrer-Qualifizierungsverordnung)
Nachdem ich euch nun den groben Ablauf des Bewerbungsverfahrens beschrieben habe, schauen wir uns die einzelnen Schritte etwas detaillierter an.
Einreichung Bewerbungsunterlagen
Nach der Eröffnung des Bewerbungsverfahrens kann über das Online-Bewerbungsportal des SMK die eigene Bewerbung eingereicht werden. Den für das Bewerbungsverfahren aktuell gültigen Link zum Bewerbungsportal findet ihr auf der Infoseite des SMK unter https://lehrer-werden-in-sachsen.de/bewerbungsportal/.

Die Startseite des Online-Bewerbungsportals ist dann in jedem Schulhalbjahr ähnlich aufgebaut. Wichtig sind dabei neben dem „Jetzt bewerben!“-Link, über den die eigentliche Bewerbung eingereicht wird, auch die drei Links im unteren Bereich. Über diese gelangt ihr zu einer Kartenansicht der offenen (schulscharfen) Stellen bzw. erhaltet detaillierte Infos zu Terminen, Fristen und zum Ablauf des Einstellungsverfahrens.

Quelle: Screenshot der Startseite des Online-Bewerberportals des SMK
Registrieren / Anmelden
Über den „Jetzt bewerben!“-Link werdet ihr zum Antragsmanagement der sächsischen Staatskanzlei weitergeleitet. Um eine Bewerbung einreichen zu können, müsst ihr euch zunächst registrieren. Nutzt dafür den „Registrieren“-Link auf der Seite. Nachdem ihr euch registriert habt, könnt ihr euch mit dem im Registrierungsprozess angegebenen Benutzernamen und Passwort am Portal anmelden.

Quelle: Screenshot Anmeldung/Registrierung am Bewerbungsportal des SMK
Auswahl des Bewerbungsverfahrens
Nach der Anmeldung werdet ihr automatisch zum nächsten Schritt weitergeleitet. Ihr müsst nun angeben, in welchem Bewerbungsverfahren ihr euch bewerbt. Wenn ihr euch für den Seiteneinstieg als Lehrkraft an einer weiterbildenden Schule bewerben möchtet, dann müsst ihr den Punkt „Bewerbung als Lehrkraft“ auswählen. Danach wird automatisch der Auswahlbereich „Ausbildung“ eingeblendet, in dem ihr die Option „Seiteneinsteiger“ auswählen solltet. Abschließend müsst ihr die Hinweise zur Bewerbung sowie die Datenschutzerklärung bestätigen und könnt dann zum nächsten Schritt weitergehen.

Quelle: Screenshot der Auswahl des Bewerbungsverfahrens im Bewerbungsportal des SMK
Eingabe der Bewerberdaten
Im zweiten Schritt müssen umfangreiche Bewerberdaten angegeben werden. Dazu zählen neben der Angabe von persönlichen Daten wie Name, Anschrift usw. auch Angaben zur akademischen Qualifikation sowie zu weiteren Qualifikationen wie bspw. Sprachkenntnissen.
Ebenfalls in diesem Schritt müsst ihr euch für ein Bewerbungsverfahren entscheiden. Es wird dabei unterschieden in die Bewerbung auf sogenannte schulscharfe Stellen und die Bewerbung im Listenverfahren.

Quelle: Screenshot Angabe des Bewerbungsverfahrens im Bewerbungsportal des SMK
Schulscharfe Stellen sind konkrete Stellen, die von den Schulen ausgeschrieben werden. In der Regel sind diese Stellen auch an konkrete Fächer bzw. Fächerkombinationen gebunden. Über den Link „Aus Karte auswählen“ wird eine Kartenansicht geöffnet, in der alle verfügbaren Stellen aufgelistet werden. Aus dieser Kartenansicht können die gewünschten Stellen direkt in die Bewerbung eingefügt werden. Die Bewerbung für mehrere schulscharfe Stellen ist möglich und auch zu empfehlen, da so die Chancen für eine Einstellung erhöht werden. Übrigens: offene Stellen an Gymnasien werden ausschließlich über schulscharfe Stellen vergeben.
Die Bewerbung über das Listenverfahren läuft etwas anders ab. Da ich mich selbst nur auf schulscharfe Stellen beworben habe, kann ich hier nicht aus eigener Erfahrung sprechen, sondern lediglich mit eigenen Worten wiedergeben, wie ich die Erklärung des SMK dazu verstanden habe. Beim Listenverfahren gibt man zunächst an, für welche Schulart man sich bewirbt. Außerdem können bis zu drei Wunschstandorte angegeben werden. Anhand der eingegangenen Bewerbungen je Liste und der angegebenen Wunschstandorte erfolgt dann eine Zuteilung zu konkreten Schulen. Voraussetzung ist auch hier die Eignung als Seiteneinsteiger/in und bevorzugt berücksichtigt werden grundständig ausgebildete Lehrkräfte.
Im letzten Schritt müssen der Bewerbung noch diverse Unterlagen im PDF-Format (oder einem Bildformat) angehangen werden. Dazu zählen neben den Zeugnissen auch ein Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben. Ich habe dabei mein Bewerbungsschreiben ganz generell verfasst und mit der Begrüßung „An die Schulleitung“ versehen.

Habt ihr alle Eingaben getätigt, dann kann über den Link „Weiter“ ganz unten auf der Seite der abschließende Schritt zur Einreichung der Bewerberdaten geöffnet werden. Ein Speichern und späteres Weiterbearbeiten der Bewerberdaten ist auch jederzeit über die Schaltfläche „Daten zwischenspeichern“ möglich.
Habt ihre eure Daten über den Link „Weiter“ abgeschickt, dann gelangt ihr noch einmal auf eine Zusammenfassungseite. Erst durch Ausführen der Aktion „Bewerbung senden“ wird eure Bewerbung final an das SMK bzw. das LaSuB übermittelt.
Warten
Nun heißt es, wie schon beschrieben, warten und geduldig sein. Eure Unterlagen werden zunächst auf eure grundsätzliche Eignung als Lehrkraft geprüft. Dabei wird anhand der Lehrer-Qualifizierungsversordnung überprüft, ob ihr einen ausreichenden akademischen Abschluss besitzt und ob euch aufgrund eures Abschlusses auch Fächer anerkannt werden können. Ist dies nicht der Fall, erhaltet ihr direkt nach der Prüfung eine Absage. Bei Eignung hingegen erfolgt eine Einstufung in die Bewerbergruppe B. Wobei innerhalb der Bewerbergruppe noch Abstufungen von 1 bis 7 existieren. Diese hängen u.a. davon ab, welchen akademischen Grad ihr besitzt und ob die Zuordnung von Fächern möglich ist. Soweit ich es verstanden habe, werden die Bewerber/innen (nach den grundständig ausgebildeten Lehrkräften) in der Reihenfolge dieser Abstufung berücksichtigt.
Bewerbungsgespräch an den Schulen
Wenn ihr für den Seiteneinstieg geeignet seid und keine grundständig ausgebildete Lehrkraft für eure Wunschstelle eingestellt werden konnte, erfolgt der nächste Schritt im Bewerbungsverfahren. Die jeweiligen Schulen laden euch zum Bewerbungsgespräch ein. Dabei lernt ihr in einer kleinen Runde Vertreter/innen der Schule kennen und führt eigentlich im klassischen Sinne ein Bewerbungsgespräch. Ich wurde dabei bspw. befragt, wie ich zu der Entscheidung kam, Lehrerin werden zu wollen, und wie ich mir die Tätigkeit als Lehrkraft vorstelle. Das Bewerbungsgespräch ist nicht nur für die Schule eine Möglichkeit sich ein Bild von euch persönlich zu machen, sondern ihr könnt auch schauen, ob ihr zur Schule, zum Konzept usw. passt.
Im Anschluss an das Bewerbungsgespräch hat die Schule die Möglichkeit an das LaSuB zurückzumelden, ob ihr als Bewerber/in für die Stelle in Frage kommt. Wenn ihr euch an mehreren Schulen beworben habt, könnt ihr ggf. auch mehrere Bewerbungsgespräche durchführen.
Einstellungsangebot
Ist zwischen euch und einer der Schulen ein Match zustande gekommen, erhaltet ihr vom LaSuB ein Einstellungsangebot. Stellt euch darauf ein, dass auf Grund des straffen Einstellungsverfahrens die Frist für eine Zusage oder Absage zur Stelle recht kurz sein kann. Bei mir betrug diese lediglich 2 Tage. Für mich hat das kein Problem dargestellt, da ich mich einerseits vorab mit den Modalitäten beschäftigt hatte und andererseits auch ein Angebot für meine Wunschschule erhalten habe.
Wenn ihr das Einstellungsangebot ablehnt, kann das LaSuB euch theoretisch noch für weitere Schulen, an denen ihr euch beworben habt ein Angebot machen. Aber wie gesagt, diesen Schritt habe ich selbst nicht erprobt. Wenn ihr das Einstellungsangebot annehmt, beginnt im Anschluss der personalrechtliche Prozess. Der beinhaltet neben der Ausstellung des Arbeitsvertrages auch die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses.
Und nun?
Mit der Annahme des Einstellungsangebotes und der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ist der Bewerbungsprozesses abgeschlossen. Nun heißt es einmal mehr warten bis zum ersten Arbeitstag und der damit verbundenen Einstiegsqualifikation. Für mich wird dieser erste Arbeitstag der 1. November 2023 sein. In der letzten Woche habe ich nun auch schon meinen Ablaufplan für die Einstiegsqualifizierung erhalten. Mehr dazu werde ich in meinem nächsten Blogpost in der Kategorie „Plötzlich Lehrerin“ berichten.